HOTEL Haus Bismarck Garni
HOTEL Haus Bismarck               Garni

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beherbergungsvertrages für

das Hotel Haus Bismarck in 14193 Berlin

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I. Vertragsschluss
 

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt bei Annahme der Zimmerbestellung des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Bestellung (Buchung) schrift­lich zu bestätigen.
  2. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusam­men mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
     

II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
 

  1. Der Gast ist grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Zimmerpreis bis zur Ab­reise zu zahlen, es sei denn, die Erteilung einer Rechnung ist vereinbart. In diesem Fall hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang zu erfolgen. Danach entsteht Zahlungsverzug.
  2. Rechnungen des Hotels sind – soweit nichts anderes vereinbart – sofort ab Zu­gang ohne Abzug fällig und zahlbar. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versen­dung beim Gast als zugegangen.
  3. Das Hotel ist berechtigt, bei mehreren Übernachtungen infolge jederzeit Zwischen­rechnungen zu erteilen, die sofort fällig sind. Tritt hier Zahlungsverzug ein, kann das Hotel die sofortige Herausgabe des Zimmers verlangen.
  4. Bei Buchung des Gastes kann das Hotel angemessene Voraus­zahlun­gen oder Sicher­heitsleistungen verlangen oder die Vorlage einer gül­tigen Kreditkarte des Gastes for­dern. Mit der Vorlage der Kreditkarte und de­ren Einbuchung in das Zahlungssystem durch das Hotel ist eine Ermächtigung sei­tens des Gastes verbunden, fällige Entgelte darüber abzubuchen.
  5. Gegen Forderungen des Hotels kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräfti­gen Ge­genforderung aufgerechnet werden.
     

III. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung, no show

 

1. Das Hotel behält sich das Recht vor, gebuchte Zimmer in einem angemessenen Zeitraum vor geplanter Anreise ersatzlos stornieren      zu dürfen. 

2.Tritt der Gast von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag zurück oder er­scheint der Gast trotz wirksamer Buchung nicht – no           show – steht es dem Hotel frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen unter Abzug einer Pauschale für ersparte                 Aufwendungen von 20 %. Der Gast hat in diesem Fall 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück       zu zah­len. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass diese Stornokosten nicht oder nicht in der ge­forderten Höhe entstanden sind.

 

IV. Option, Vorauszahlung

 

  1. Wird dem Gast für eine bestimm­te Zeit eine Reservierungsoption eingeräumt, so kann das Hotel bei dringendem Bedarf die Option einseitig kündigen, es sei denn, der Gast erklärt auf entsprechende Rückfrage des Hotels, dass er nun­mehr die Option in eine Festbuchung umwandele und gleichzeitig eine Anzahlung von mind. 30% der voraussichtlichen Übernachtungskosten hinterlegt, bzw. Vollmacht zur Abbuchung des Betrages von seinem Kreditkartenkonto erteilt.
  2. Werden die Bedingungen nach Abs.1 nicht erfüllt, so kann das Hotel die Option ohne weitere Nachfrist stornieren.

 

V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

 

  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreise­tages zur Verfügung, soweit nicht Hinderungsgründe, die das Hotel nicht zu vertreten hat, dem entgegenstehen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunfts­zeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00Uhr anderweitig zu ver­geben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann, es sei denn eine Spätanreise wurde rechtzeitig angezeigt.
  2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer spätestens um 12.00 Uhr ge­räumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises – ab 18.00 Uhr 100 % - in Rechnung stellen.
     

VI. Haftungsbeschränkung des Hotels

 

  1. Das Hotel haftet nur für Ansprüche des Gastes wegen seiner Schäden aus der Ver­letzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und seines Eigentums, wenn das Hotel der­artige Pflichtverletzungen wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe der Versicherungssumme der Versicherung, die für derartige Schäden abgeschlossen worden ist, beschränkt. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach gesetz­lichen Be­stim­mungen. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten wird keine Haftung übernommen, es sei denn, die Gegenstände werden im Hotelsafe hinterlegt. In diesem Fall wird die Haftung auf 800,- € beschränkt. Die Haf­tungs­an­sprüche er­löschen, wenn nicht der Gast nach Er­langen der Kenntnis von Ver­lust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht. Alle Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast ohne Vor­behalt aus­gebucht hat.
  2. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Mo­nate nach Abreise auf. Nach Ablauf dieser sechs Monate werden die Sachen entsorgt. Der Gast ver­zichtet in diesem Fall auf Ersatzansprüche.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelpark­platz auch gegen Nutzungsentschädigung zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Über­wachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Be­schädigung auf dem Ho­telgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahr­zeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

 

VII. Das Hotel stellt die Benutzung des Internets über ein Passwort geschütztes

W-Lan-System zur Verfügung

Bei der Nutzung dieser Einrichtung gilt folgendes:

Der Gast verpflichtet sich mit der Einbuchung das Internet nicht zu nutzen für:

 

  1. Verbreitung oder Empfang von strafbaren und /oder rechts- und /oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweisen auf solche Inhalte.
  2. rechtswidrige Kontaktaufnahme
  3. Nutzung von peer to peer Netzwerken („Tauschbörsen“)
  4. Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten
  5. Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte(„Hacking“)
  6. Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an Kunden oder Dritter zu Folge haben
  7. unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spamming“)
  8. Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zur Störung / Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können.

VIII. Schlussbestimmungen

 

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für den Beherbergungsvertrag, sowie Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Ho­tels in Berlin. Das gleiche gilt, sofern der Gast keinen allgemeinen Ge­richtsstand im Inland hat.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen un­wirksam oder nich­tig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  3. Abweichende Buchungsbedingungen über Hotelreservierungsgesellschaften, die zwischen die­sen und dem Gast vereinbart worden sind, gelten für das Hotel nur, wenn der Gast bis zum Check-in darauf hingewiesen hat und das Hotel diese anerkennt.
     

                                                                                              

Impressum



Umsatzsteuer-ID
29/253/30390

AG Charlottenburg

HRB 153025

Verantwortlich:

Contileasing GmbH
 GF Almut Pichler und Christian Ansorge

Kontakt:
Telefon: 0049 (0) 30 893 69 30 
Telefax:0049 (0) 30 893 69 55
E-Mail: info@hotel-haus-bismarck.de

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