AGB

Allgeimeine Geschäftsbedingungen des Beherbergungsvertrages für das Hotel Haus Bismarck in Berlin

I. Vertragsabschluss

1. Der Beherbergungsvertrag kommt bei Annahme der Zimmerbestellung des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Bestellung (Buchung) schriftlich zu bestätigen.

2. Bei Buchung von mehr als drei Übernachtungseinheiten kommt der Vertrag nur bei schriftlicher Bestätigung des Hotels zustande.

3. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

II. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechung

1. Der Gast ist grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Zimmerpreis bei Abreise zu zahlen, es sei denn, die Erteilung der Rechnung an einen Dritten ist vereinbart. Die Übernachtungspreise schließen die jeweils gültige Umsätzsteuer ein.

2. Rechnungen des Hotels sind - soweit nicht anders vereinbart - sofort ab Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Eine Rechnung gilt spätestens drei Tage nach Versendung als beim Gast zugegangen. 

3. Das Hotel ist berechtigt, bei mehreren Übernachtungen in Folge jederzeit Zwischenrechnungen zu erteilen, die sofort fällig sind. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, sofort die Herausgabe des Zimmers zu verlangen.

4. Vor Einzug des Gastes kann das Hotel angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlagen oder die Vorlage einer gültigen Kreditkarte des Gastes fordern. Mit der Vorlage der Kreditkarte und deren Einbuchung in das Zahlungssystem durch das Hotel ist eine Ermächtigung seitens des Gastes verbunden, fällige Entgelte darüber abzubuchen.

5. Gegen Forderungen des Hotels kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Gegenforderung aufgerechnet werden.

III. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung, no show

Tritt der Gast von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag einseitig zurück oder erscheint der Gast trotz wirksamer Buchung nicht - no show - und sind davon mehrere Übernachtungen betroffen, steht es dem Hotel frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen unter Abzug einer Pauschale für ersparte Aufwendungen von 20%. Der Gast hat in diesem Fall 80% des vertraglichen vereinbarten Preises für Übernachtungen ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der Ausfall-Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

IV. Option, Vorauszahlung

1. Wird dem Gast für eine bestimmte Zeit eine Reservierungsoption eingeräumt, so kann das Hotel bei dringendem Bedarf die Option einseitig kündigen, es sei denn, der Gast erklärt auf entsprechende Rückfrage des Hotels, dass er nunmehr die Option in eine Festbuchung umwandele.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 13:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, soweit nicht Hinderungsgründe, die das Hotel nicht zu vertreten hat, dem entgegenstehen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus vorstehend III. bleiben von dieser Regelung unberührt.

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises - ab 18:00 Uhr 100% - in Rechnung stellen.

VI. Haftungsbeschränkung des Hotels

1. Das Hotel haftet nur für Ansprüche des Gastes wegen seiner Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel derartige Pflichtverletzungen zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe der Versicherungssummen der Versicherung, die für derartige Schäden abgeschlossen worden ist, beschränkt. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach gesetzlichen Bestimmungen. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten wird keine Haftung übernommen, es sei denn, die Gegenstände werden im Hotelsafe hinterlegt. In diesem Fall wird die Haftung auf 800,- € beschränkt. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht. Alle Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast ohne Vorbehalt ausgebucht hat.

2. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate nach Abreise auf. Nach Ablauf dieser sechs Monate werden die Sachen entsorgt. Der Gast verzichtet in diesem Fall auf Ersatzansprüche.

3. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz auch gegen Nutzungsentschädigungen zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

4. Soweit das Hotel Internet-Anschlüsse und Verbindungen bereitstellt, stellt der Gast das Hotel von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindungen folgen. Das Hotel haftet ferner nicht für etwaige  Schäden, die aufgrund der Nutzung des Internets durch den Gast entstehen. Dieser haftet selber. 

VII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen und auch dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der textform.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand, Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels in Berlin. Das gleiche gilt, sofern der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.

4. Buchungsbedingungen von Hotelreservierungsgesellschaften, die zwischen diesen und dem Gast vereinbart worden sind, gelten für das Hotel nur, wenn der Gast auf sie hingewiesen hat und das Hotel die einzelnen Bedingungen anerkennt.